Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09   

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https://dejure.org/2009,17836
OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09 (https://dejure.org/2009,17836)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.09.2009 - 13 U 37/09 (https://dejure.org/2009,17836)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. September 2009 - 13 U 37/09 (https://dejure.org/2009,17836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückgabe von Bürgschaften: Holschuld und nicht Schickschuld (IBR 2010, 1417)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 398
  • BauR 2010, 1079
  • BeckRS 2010, 7920
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09
    Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erfolgt und die Verteidigungsanzeige keinen auf Klageabweisung gerichteten Sachantrag enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, zitiert nach juris, Leitsatz und Rdz. 22; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2007, 12 W 87/07, zitiert nach juris, Rdz. 28).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 105/93

    Eintritt des Verzuges bei Unterlassen der Mitwirkung des Gläubigers;

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09
    Ist zur Vornahme der Leistung die Mitwirkung des Gläubigers notwendig, kommt der Schuldner nur in Verzug, wenn der Gläubiger die erforderliche Mitwirkungshandlung vornimmt oder anbietet (BGH, Urt. v. 23. Januar 1996, X ZR 105/93, zit. n.
  • KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09
    Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erfolgt und die Verteidigungsanzeige keinen auf Klageabweisung gerichteten Sachantrag enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, zitiert nach juris, Leitsatz und Rdz. 22; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2007, 12 W 87/07, zitiert nach juris, Rdz. 28).
  • OVG Saarland, 23.07.2004 - 1 W 25/04
    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09
    Solche besonderen Gründe sind unter anderem dann anzunehmen, wenn sich aus dem Vertragsinhalt eine besondere Dringlichkeit der Leistung ergibt, insbesondere um einen Schaden vom Gläubiger abzuwenden (vgl. BeckOK-Unberath, BGB, § 286 Rdz. 37; Jauernig/Stadler, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. 2007, § 286 Rdz. 30; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss v. 23. Juli 2004, 1 W 25/04, zitiert nach juris Rdz. 9).
  • AG Hannover, 03.04.2013 - 550 C 13442/12

    Zur Unzulässigkeit einer Feedback-Anfrage per E-Mail

    Ein sofortiges Anerkenntnis ist auch dann möglich, wenn eine Verteidigungsanzeige abgegeben wurde, die keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (OLG Celle, MDR 2010, S. 398; BGH, NJW 2006, S. 2490).
  • OLG Rostock, 25.08.2020 - 4 U 26/19

    Berufung gegen ein Schlussurteil: Übergang von durch Teilanerkenntnisurteil

    Ist zur Vornahme der Leistung wie etwa im Falle einer Holschuld die Mitwirkung des Gläubigers notwendig, kommt der Schuldner zwar nur in Verzug, wenn der Gläubiger die erforderliche Mitwirkungshandlung vornimmt oder anbietet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009, Az.: 13 U 37/09, - zitiert nach juris -, Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Berlin, 19.06.2013 - 85 S 70/13

    Gewährleistungsfrist abgelaufen: AN muss Mängelbürgschaft abholen!

    Dies ist hier der Fall, weil eine Schickschuld weder vereinbart ist noch sich aus den sonstigen Umständen ergibt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009 - 13 U 37/09; Joussen a.a.O. Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2022 - 22 W 22/22

    Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde als Holschuld

    Dagegen oblag es der Klägerin als Gläubigerin, ihren Abholwillen kundzutun und die Leistung abzuholen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009 - 13 U 37/09, BeckRS 2010, 7920; LG Berlin, Urteil vom 19.06.2013 - 85 S 70/13, BeckRS 2013, 13568; Nobbe in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage 2017, Rz. 616).
  • LG Essen, 16.02.2022 - 15 T 24/21

    Anhörungsrüge

    Im Falle der Holschuld - wie sie beim Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde gegeben ist, vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.06.2013, AZ: 85 S 70/13; OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009, AZ: 13 U 37/09; LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2007, AZ: 6 O 9407 - gerät der Schuldner auch auf eine Mahnung hin nur dann in Verzug, wenn der Gläubiger zugleich seine Mitwirkungshandlung, hier die Abholung, anbietet.
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